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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Lieferbedingungen. Dies gilt auch dann wenn der Besteller auf seine Bedingungen verweist und den Auftrag zu seine Bedingungen bestätigt.


2. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn die Annahme des Auftrags von uns schriftlich bestätigt ist. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.


3. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise sind exklusive Umsatzsteuer und entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche Handel oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeit, Finanzierung etc. ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Für den Fall das kein Angebot erstellt wurde werden die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise in Euro verrechnet.


4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


5. Lieferfristen sind stets nur annähernd und unverbindlich. Unvorhergesehene Hindernisse in der Herstellung oder Lieferung sowie Schwierigkeiten in der Beschaffung von Material, Arbeitskräften Transportmittel, Energieausfall usw. berechtigen uns den Liefertermin zu verlegen oder vom Auftrag gänzlich oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch im Fall höherer Gewalt und sonstigen außergewöhnlichen Umständen.


6. Die Lieferungen erfolgen ab Werk des Erzeugerbetriebes. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers oder nach besonderer Vereinbarung. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Aufstellung und Inbetriebnahme, außer es ist ausdrücklich vereinbart.


7. Der Besteller trägt dafür Sorge, dass sämtliche bauseitigen Vorbereitungen vor Beginn der Montage abgeschlossen sind, insbesondere die Fertigstellung von Fundamenten, Wasserzu- und Abflüsse sowie Stromanschlüsse. Strom und Wasser für die Montage hat der Besteller zur Verfügung zu stellen .Wird durch bauseitige Behinderung die Montage verzögert, so werden die entstehenden Kosten ( Wartezeiten und Reisekosten) den Besteller gesondert in Rechnung gestellt.


8. Bei Aufträgen unter 40,- Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,-.


9. Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung nach Rechnungserhalt Netto. In Einzelfällen oder bei Neukunden behalten wir uns eine Lieferung per Nachnahme vor.


10. Selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% sowie sämtliche Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Im Fall der Einschaltung eines Inkassobüros werden diese Kosten in Rechnung gestellt.


11. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, behalten wir uns das Eigentum auf die gelieferten Waren vor.


12. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


13. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.


14. Erfüllungsort ist A-3004 Ried am Riederberg, Linzerstrasse 23a


15. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.


16. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

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